Abbruchplanung in Berlin – welche Genehmigungen sind wirklich nötig?

Wer in Berlin ein Gebäude abreißen möchte, merkt schnell: Ganz so einfach ist es nicht. Zwischen Bauordnung, Genehmigungspflicht, Umweltauflagen und Sicherheitsvorschriften verliert man leicht den Überblick. In diesem Beitrag erklären wir, wann ein Abbruch in Berlin genehmigungspflichtig ist, wann eine einfache Anzeige reicht – und welche Punkte Bauherren, Eigentümer oder Projektentwickler unbedingt beachten sollten, bevor der erste Bagger anrückt.

Abbruch ist nicht gleich Abbruch

Ob ein Gebäude oder nur ein Teil davon abgerissen wird, macht rechtlich einen Unterschied. Nach der Bauordnung für Berlin (§ 62 BauO Bln) sind manche Abbrucharbeiten anzeigepflichtig, andere dagegen genehmigungspflichtig.

Grundsätzlich gilt:

  • Kleinere Nebengebäude, Garagen oder Schuppen dürfen in der Regel ohne Genehmigung abgerissen werden.
  • Bei Wohngebäuden, Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Objekten ist meist eine Abbruchanzeige oder sogar eine Genehmigung nötig.

Entscheidend sind Größe, Lage, Bauweise und ob Nachbargebäude statisch betroffen sein können.

Abbruchanzeige nach § 62 BauO Bln

In vielen Fällen reicht bei einem Abbruch in Berlin eine Abbruchanzeige aus. Das bedeutet: Der Abbruch muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat vor Beginn angezeigt werden.

Typische Unterlagen dafür:

  • Lageplan und Fotos des Gebäudes
  • kurze Beschreibung des Abbruchvorhabens
  • Nachweis über die Entsorgung (Container, Deponie, Recycling)
  • ggf. Schadstoffgutachten (Asbest, KMF, PAK)
  • Angaben zur Baustellensicherung und Verkehrsführung

Wenn innerhalb dieser Frist keine Einwände kommen, kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Wann eine richtige Abbruchgenehmigung nötig ist

Eine Genehmigung wird immer dann erforderlich, wenn besondere Schutzrechte oder Rahmenbedingungen greifen, zum Beispiel:

  • das Gebäude steht unter Denkmalschutz,
  • das Objekt liegt in einem Erhaltungs- oder Sanierungsgebiet,
  • der Abbruch könnte die Standsicherheit angrenzender Gebäude beeinflussen,
  • es handelt sich um gewerbliche oder industrielle Anlagen mit Umweltrelevanz.

In diesen Fällen verlangt die Behörde oft zusätzliche Nachweise, etwa zur Standsicherheit, zur Verkehrssicherung oder zur Entsorgung.

Schadstoffe – der häufigste Stolperstein

Selbst wenn die Anzeige korrekt ist, kann ein Abbruch gestoppt werden, wenn im Gebäude Schadstoffe entdeckt werden. Gerade in Berliner Altbauten finden sich häufig:

  • Asbest in Bodenbelägen, Fassaden oder Spachtelmassen,
  • künstliche Mineralfasern (KMF) in Dämmungen,
  • PAK oder teerhaltige Dachbahnen.

Solche Stoffe dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen entfernt werden. Wer ohne Freigabe oder ohne TRGS-konforme Maßnahmen abreist, riskiert Bußgelder, einen sofortigen Baustopp und Ärger mit der Behörde.

Darum gehört eine Schadstofferkundung und Asbestsanierung vor dem Abbruch heute praktisch zum Standard.

Wer stellt die Anzeige – Eigentümer oder Firma?

Grundsätzlich ist der Eigentümer oder der beauftragte Planer für die Anzeige bzw. Genehmigung verantwortlich. In der Praxis übernehmen das aber häufig wir als ausführende Abbruchfirma gleich mit: Wir bereiten die Unterlagen vor, kümmern uns um Containerstellflächen, sprechen uns mit der Behörde ab und dokumentieren die Entsorgung.

Damit sparen sich Auftraggeber Zeit – und vor allem Unsicherheiten bei der rechtlichen Seite.

Fazit: Gute Abbruchplanung zahlt sich aus

Eine saubere, rechtssichere Abbruchplanung ist die halbe Miete. Wer früh prüft, ob eine Anzeige reicht oder ob eine Genehmigung nötig ist, wer Schadstoffe vorab klärt und wer die Entsorgung von Anfang an mitplant, hat am Ende eine deutlich schnellere und stressfreiere Baustelle.

Gerade in Berlin, wo Grundstücke eng und Nachbarbebauungen sensibel sind, lohnt sich der professionelle Weg – sonst wird aus einem einfachen Abbruch schnell ein Behördenfall.

Über den Author

Michael Krüger

Seit über 15 Jahren im Bereich Abbruch und Erdbau tätig.
Spezialisiert auf maschinellen Abbruch, Schadstoffsanierungen und Entsorgungslogistik in Berlin und Brandenburg.

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